Compliance-Richtlinie

Compliance Richtlinie des IVAM e.V. Fachverband für Mikrotechnik

Vorwort

Der IVAM e.V. ist ein unabhängiges Hightech-Netzwerk zur Weiterentwicklung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und technologischer Entwicklungen setzt der Verband sich für eine nachhaltige Entwicklung ein, die ökologische, ökonomische und soziale Belange berücksichtigt. Er ist der Freiheit der Wissenschaft ebenso verpflichtet wie einem verantwortungsvollen Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Einsatz für das Wohl von Mensch und Umwelt heute und in Zukunft.

Einhaltung internationaler Konventionen und rechtlicher Vorgaben

Das Handeln des IVAM e.V. und seiner MitarbeiterInnen steht im Einklang mit internationalen Konventionen und der Rechtsordnung. Dazu gehören insbesondere Richtlinien, die den missbräuchlichen Einsatz von wissenschaftlichen Erkenntnissen verhindern.

Diskriminierungsverbot

Der IVAM e.V. lehnt jegliche Form von Diskriminierung ab. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität haben zu unterbleiben.

Kartellrecht

Der IVAM e.V. bietet Verstößen gegen das Kartellrecht keinen Raum. Darunter fallen insbesondere:

  • Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen oder ähnliches zwischen konkurrierenden Unternehmen,
  • Austausch von Informationen über Preise, Umsätze, Geschäftsabschlüsse u.ä.,

Kartellrechtliche Hinweise im Rahmen von Veranstaltungen

Der IVAM e.V. Fachverband für Mikrotechnik bekennt sich zur Einhaltung des nationalen und internationalen Kartellrechts.

Im Rahmen unserer Veranstaltungen sind Diskussionen zu folgenden Themen nicht zulässig:

  1. Absprachen zu Preisen oder preisrelevanten Faktoren wie Angebotspreise, Listenpreise, Rabatte, Budgetierungen, Kalkulationen, Umsätzen oder Gewinnen.
  2. Absprachen über Produktions- oder Lieferkonditionen oder -beschränkungen.
  3. Absprachen unter Mitbewerbern, die eine Verkaufsabsicht oder die Beteiligung an einer privaten oder öffentlichen Ausschreibung zum Ziel haben.
  4. Absprachen zur Aufteilung von Märkten.
  5. Absprachen über die Umsetzung von Forschungsergebnissen, die den Ausschluss oder die Behinderung von Wettbewerbern zur Folge haben können.
  6. Sämtliche Themen, die eine freie Wettbewerbssituation einschränken könnten.

Bei Nicht-Einhaltung haben die Leitenden der Veranstaltung die Verpflichtung einzuschreiten und die Diskussion unverzüglich zu unterbinden.

Informations- und Datenschutz

Der IVAM e.V. trifft alle nötigen Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und zum Schutz personenbezogener Daten. Siehe hierzu die entsprechende Datenschutzerklärung.